Darum Bio

Im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft ist die ökologische oder biologische Landwirtschaft rechtlich verpflichtet, im Ackerbau unter anderem auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Grüne Gentechnik weitgehend zu verzichten. Den Erzeugnissen der ökologischen Landwirtschaft dürfen vor dem Verkauf als Bio-Lebensmittel keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, künstliche Farb- oder künstliche Konservierungsstoffe zugefügt werden. Die ökologische Viehzucht unterliegt strengeren Auflagen als die konventionelle, wie dem Verbot einzelner Futtermittel und höheren Mindestanforderungen im Platzangebot für Tiere. Die integrierte Landwirtschaft hat wie die ökologische einen gegenüber der konventionellen Produktion erhöhten Anspruch, umweltschonend zu wirtschaften, allerdings gelten dafür andere rechtliche Grundlagen.

Begriffe ähnlicher Bedeutung sind biologische Landwirtschaft, organische Landwirtschaft, Ökolandbau und alternative Landwirtschaft.

Weiterhin ist die biologisch-dynamische Landwirtschaft, auch biodynamische Landwirtschaft genannt, von der ökologischen Landwirtschaft zu unterscheiden. Sie beruht auf anthroposophischen Ideen von Rudolf Steiner.

Quelle: Wikipedia

Bioprodukte

Bei Lebensmitteln aus ökologischer Landwirtschaft spricht man von „Bio-Lebensmitteln“. In der Europäischen Union ist der Begriff Bio-Lebensmittel gesetzlich definiert. Nur Produkte, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, dürfen als „Bio“ bezeichnet und mit einem Bio-Siegel versehen werden. Gekennzeichnet werden Bio-Lebensmittel in Deutschland verpflichtend durch Angabe der zuständigen Öko-Kontrollstelle, zusätzlich immer durch ein Bio-Siegel und häufig durch die Aufschrift aus kontrolliert biologischem Anbau, abgekürzt kbA. International ist die englische Bezeichnung organic üblich.

Unterschiede im Genusswert und in gesundheitlichen Wirkungen zwischen konventionell hergestellten und Bio-Lebensmitteln waren Gegenstand zahlreicher Studien. Untersuchungen über den Genusswert kamen zu keinen eindeutigen Ergebnissen – in manchen Fällen erhielten ökologische, in anderen konventionelle Produkte bessere durchschnittliche Geschmacksbeurteilung. Meist wiesen Bio-Lebensmittel weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Cadmium und höhere Gehalte von einigen potentiell gesundheitsfördernden sekundären Pflanzeninhaltsstoffen, zum Beispiel Antioxidantien, auf. Für eine tatsächliche Gesundheitswirkung und damit gesundheitliche Vorteile des Konsums von Bio-Lebensmitteln gibt es bislang keine klaren Belege. Das österreichische Bundesministerium für Familie und Jugend behauptet in einer Broschüre zum ersten Babyjahr, dass Bioprodukte eine höhere Qualität hätten, da Biobauern auf eine geringere Schadstoffbelastung achten würden, sowie dass ihre Produkte einen intensiveren Geschmack hätten. Manchmal wird auch Naturkosmetik im Zusammenhang mit „ökologischer Landwirtschaft“ genannt, doch bezieht sich dieser Begriff nur auf die Zusammensetzung und nicht auf die Herkunft oder das Anbauverfahren.

Produkte mit Zutaten aus ökologischem Anbau werden ohne Stoffe, die nach Gesetz als Geschmacksverstärker gelten, hergestellt. Es dürfen jedoch Zutaten verwendet werden, die von Natur aus reich an Geschmacksverstärkern sind. So kann Glutamat als Bestandteil von Hefeextrakt in einem Bio-Produkt verarbeitet werden. Der Zusatz von Aromastoffen ist erlaubt, wenn es sich um natürliche Aromen handelt.

Quelle: Wikipedia

Saatgut und genetisches Ausgangsmaterial

Obwohl sich einige, vor allem dem Demeter-Verband angeschlossene Bauern und Institute intensiv um den Erhalt und die traditionelle Weiterzüchtung des Saatguts alter, so genannter „samenfester“ Sorten (bei Karotten beispielsweise Rodelika) bemühen, stammen im deutschen Biohandel bei manchen Gemüsesorten inzwischen bis zu 95 % der angebotenen Ware aus Hybrid-Saatgut. Manche Bioläden kennzeichnen samenfeste Sorten ausdrücklich, um dem Kunden die Wahlfreiheit nach Möglichkeit zu erhalten. Das Problem der Beschaffung geeigneten genetischen Ausgangsmaterials stellt sich nicht nur im Bereich der Pflanzen-, sondern auch in der Tierzucht. So sind beispielsweise Bio-Geflügelzüchter bislang mangels geeigneter herkömmlicher Rassen auf den jährlichen Kauf von Mutterhennen aus Hybridlinien angewiesen, wenn sie wirtschaftlich arbeiten wollen.

Seit dem 1. Januar 2009 ist eine neue EU-Öko-Verordnung in Kraft getreten. Damit darf konventionelles Saatgut nur eingesetzt werden, wenn nachweislich kein Biosaatgut verfügbar ist. Mit diesem Grundsatz wird einem Bedürfnis des Biolandbaus Rechnung getragen, möglichst eigenes, unter Bedingungen der Ökologischen Landwirtschaft vermehrtes oder gezüchtetes Biosaatgut zu verwenden. Ökologische Erzeuger entwickelten die Erzeugung ökologischen Saatguts und vegetativen Vermehrungsmaterials, um eine breite Palette von Pflanzensorten und -arten zu schaffen, für die ökologisches Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zur Verfügung steht. Bis jetzt wurden 40 ökologisch neugezüchtete Gemüsesorten zugelassen, sowie 8 Weizen-, 3 Roggen- und 2 Einkornsorten.

Quelle: Wikipedia